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Akkreditierungsrichtlinien der Messe Friedrichshafen GmbH

Als Messeveranstalter wollen wir Journalisten den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern.
Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.


Akkreditiert werden:

  1. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes
  2. Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können:
    a) durch Vorlage von Namensartikeln im Original, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind
    b) durch Vorlage eines Impressums im Original, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate ist
    c) durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe
    d) durch Vorlage eines gültigen Ausweises von Jugendpresseorganisationen (Mitglieder von Schülerzeitungen oder ähnlichen Jugendmedien ohne gültigen Jugendpresseausweis erhalten einmalig eine Tageskarte)
  3. Pressefotografen, die glaubhaft nachweisen können, dass sie journalistisch tätig sind. Dem Akkreditierungsantrag sind automatisch aktuelle Veröffentlichungen (nicht älter als sechs Monate) beizufügen
  4. Mitglieder von Internet-Redaktionen, die zu Vollredaktionen oder Verlagen gehören
  5. Personen, die nachweisen können, dass sie zum Zeitpunkt der jeweiligen Messe für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einer Behörde oder Institution tätig sind sowie Pressesprecher und Mitarbeiter von Firmenpressestellen ausstellender Unternehmen. Eine entsprechende Bestätigung ist dem Akkreditierungsantrag beizufügen
  6. Personen, die glaubhaft nachweisen können, dass sie Presseinformationen der jeweiligen Messen für gemeinnützige Zwecke benötigen (z.B. Blindenradio, Behindertenverbände). Bei Nachweis der Schwerbehinderung (Behindertenausweis) wird der Begleitperson eine Tageseintrittskarte ausgestellt.
  7. Mitarbeiter von Presseagenturen, die einen ausstellenden Kunden während der Messe betreuen, werden nur gegen Vorlage eines gültigen Presseausweises akkreditiert. Liegt dieser nicht vor, empfehlen wir Agentur-Mitarbeitern sich mit ihren Kunden in Verbindung zu setzten, um Zugang zur Messe zu erhalten.

Im Übrigen behält sich der Messeveranstalter die weitere Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor, auch im Falle der Vorlage eines Presseausweises. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht der Messeveranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch.


Grundsätzlich nicht akkreditiert werden:

  1. Personen ohne jegliche journalistische Legitimation
  2. Personen, die ausschließlich einen Weblog betreiben
  3. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen, z.B. Universal Press (USA)
  4. Personen, die laut Impressum nicht zur Redaktion gehören, z.B. Marketing- oder Anzeigenleiter
  5. Personen mit abgelaufenem Presseausweis
  6. Personen, denen andere freie Journalisten die redaktionelle Bestätigung ausstellen, dies gilt besonders für private Begleitpersonen!
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Pressekontakt

Für weitere Fragen steht Ihnen das Presseteam der Messe Friedrichshafen gerne zur Verfügung.

Messe Friedrichshafen
Presseabteilung
Neue Messe 1
88046 Friedrichshafen
Germany

Telefon +49 7541 708-307
Telefax +49 7541 708-331
© Messe Friedrichshafen GmbH, Neue Messe 1, 88046 Friedrichshafen
Telefon +49 7541 708-0, Telefax +49 7541 708-110
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